Unsere Affiliate AGB

Ergänzende Teilnahmebedingungen des HorseStar Affiliate Programms

Sie sind mindestens 18 Jahre alt, voll geschäftsfähig, wollen an unserem Partnerprogramm teilnehmen und für erfolgreich auf Ihrer Website präsentierte Werbung von HorseStar Werbeeinnahmen erzielen. Die folgende Vereinbarung enthält Bedingungen für die Teilnahme am Partnerprogramm von HorseStar (GmbH) (nachfolgend "HorseStar" genannt) und die Einrichtung von Links von einer Partner-Website zu unserer Website.

§ 1 Aufbau und Pflege der Partner-Website

(1) Für Ihre Website werden wir Ihnen über diese Plattform eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend "Links") zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen Sie in angemessener Anzahl und in allen passenden Bereichen Ihrer Website einbauen. Das Erzeugen von HorseStar -Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein HorseStar -Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes Anklicken durch einen Nutzer vorausgeht. Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung des HorseStar -Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist Publishern untersagt iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layerwerbemittel einzusetzen, die ein HorseStar -Werbemittel oder den HorseStar - Internetshop laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen. Des Weiteren ist das Einbuchen in sogenannte Adware Netzwerke (z.B. Zango/Hotbar) untersagt. Orders, die aufgrund eines elektronischen Hinweises (Browserplugin, Adware etc.) an User, dass noch Bonuspunkte oder sonstige Zusatzvergütungen bzw. Gratifikationen „mitgenommen“ werden können, generiert werden, werden nicht geduldet und so zu Stande gekommene Sales werden storniert. Es werden ausschließlich Sales vergütet, die einen begründeten, aus einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite/Werbefläche resultierenden, Ursprung haben. Postviewtracking ist untersagt, soweit von HorseStar keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung von HorseStar vorliegen, gilt, dass für die Postviewauslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.

Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.

Die Links dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum HorseStar -Partnerprogramm angegeben haben. Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von ihrer Website zu unserer Website her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf unsere Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche unserer Website verweisen.

Betreiber von Rückvergütungssystemen mit einer monatlichen oder jährlichen Gebühr können nicht am HorseStar Affiliate-Programm teilnehmen.

(2) Unsere Anweisungen zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechnung verwenden Sie nur die Links, die HorseStar Ihnen zur Verfügung stellt. Zur Gewährleistung der Aktualität, ersetzen Sie regelmäßig die Inhalte mit von uns zur Verfügung gestellten neuen redaktionellen Texten, soweit diese nicht von HorseStar dynamisch gepflegt oder geändert werden.

(3) Die Pflege Ihrer Website liegt ausschließlich in Ihrer Verantwortung. Solange Sie unsere Links verwenden, werden Sie die Informationen und Links im Zusammenhang mit HorseStar -Produkten regelmäßig erneuern, und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von HorseStar dynamisch gepflegt oder geändert werden.

§ 2 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen

Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von HorseStar auf Grund von Verkäufen von HorseStar -Produkten an Kunden, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website angewählt haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften Zudem werden pro Kunde maximal drei Bestellungen für die Werbevergütung angerechnet.



(4) Bei einer Bewerbung Ihrer Website auf Werbeflächen in Suchmaschinen oder Sponsored Links, bezahlten Anzeigenschaltungen, Keywordadvertising, Keywordtargeting (wie z.B. GoogleAdwords usw.) bei Anbietern (wie z.B. Google, Yahoo, MIVA usw.) ist zu beachten: · Die Wörter " HorseStar " und "HorseStar.com" dürfen im Anzeigentext, jedoch nicht in der Überschrift der Anzeige verwendet werden. · Sie dürfen nur die Adresse (URL) als sichtbare URL in der Anzeige verwenden, die Sie im Rahmen Ihrer Anmeldung angegeben haben. Im Falle der Änderung der Domain siehe Ziffer 4 (6). · Direkte Weiterleitungen auf die HorseStar -Website sind nicht gestattet. · Das Bieten auf das Keyword " HorseStar " sowie Wortkombination und -zusammensetzungen mit den Wörtern "versand", "katalog", "shop" und "de" (z.B. " HorseStar versand", " HorseStar versand", " HorseStar katalog", " HorseStar.com", " HorseStar de" usw.) und ähnlichen Schreibweisen ist nicht gestattet. Im Falle einer Nichtbeachtung der vorgenannten Einschränkungen ist HorseStar berechtigt, fristlos zu kündigen und alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen zu streichen. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(5) Sie sind nicht berechtigt, Angebote in unserem Namen zu erstellen oder anzunehmen oder uns zu vertreten. Sie sind an der Abwicklung der Kaufverträge zwischen uns und unserem Endkunden nicht beteiligt. Sie handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von HorseStar. Sie stellen sicher, dass durch die Gestaltung Ihrer Website kein solcher Eindruck entsteht. Sie werden keine Angaben gegenüber Dritten machen, durch die ein solcher Eindruck entstehen kann.

(6) Sie dürfen die HorseStar -Links nur auf der Website platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben. Im Falle einer Änderung der Domain Ihrer Website werden Sie HorseStar einen Monat im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange HorseStar dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.

(7) Sie betreiben ihre Website selbständig und sind für die Inhalte im Sinne des § 8 TDG selbst verantwortlich und beachten die Vorschriften und Verpflichtungen des TDDSG (insbesondere sind Sie allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TDDSG bezüglich der Speicherung von Cookies), BDSG und werden HorseStar von sämtlichen Ansprüchen freihalten, die HorseStar durch eine von Ihnen verschuldete Verletzung der Datenschutzgesetze entstehen.

Jeder Verstoß eines für das HorseStar Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom HorseStar - Partnerprogramm sowie der Stornierung aller offenen Sales führen. Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Vertragsänderungen

Wir behalten uns vor, die Regelung und Bestimmung dieser Vereinbarung zu jeder Zeit zu ändern. Sie werden hierzu per E-Mail über die Änderung informiert. Anpassungen können insbesondere im Hinblick auf die Vergütung und Zahlungsprozedur erfolgen. Wenn eine Modifikation für Sie nicht akzeptabel ist, bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Vereinbarung zu kündigen. Ihre weitere Teilnahme am Partner-Netzwerk, nach Beginn der Geltungsdauer der Änderungen, gilt als Annahme der Änderungen. Auf diese Rechtsfolge werden wir bei Mitteilung der Änderung hinweisen.

§ 6 Vertraulichkeit

(1) Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von Ihnen weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.

(2) Pressemitteilungen, die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen, sind mit HorseStar abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von HorseStar.

(3) Dies gilt nicht, soweit solche Informationen bekannt sind oder für die Allgemeinheit über allgemein zugängliche Quellen, die nicht die Quellen der jeweiligen Partei sind, zugänglich sind. Unabhängig von dieser Regelung ist jede Partei berechtigt, eine Kopie solcher Informationen weiter zu geben, wenn eine entsprechende gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Anordnung besteht, die Weitergabe an Buchhalter, Rechtsanwälte oder andere Verpflichtete auf vertraulicher Basis erfolgt oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) Unsere Website werden wir im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten betreiben. Wir geben keine Zusicherungen oder Gewährleistungen in bezug auf das Partner-Netzwerk, HorseStar -Produkte und die fehler- und unterbrechungsfreie Nutzbarkeit unserer Website.

(2) Wir haften für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher Hauptpflichten (Kardinalpflichten) oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn der Schaden durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

(3) Wir haften im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der Ihre durchschnittlichen monatlichen Werbeeinnahmen aus dieser Vereinbarung nicht überschreitet.

§ 8 Verschiedenes

(1) Für diese Vereinbarung gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Hamburg vereinbart. Wir behalten uns das Recht vor, auch an Ihrem Gerichtsstand zu klagen. Diese Vereinbarung ist ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar; HorseStar ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag auf Unternehmen an denen HorseStar oder einer seiner Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist zu übertragen bzw. ihnen Rechte aus dem vorliegenden Vertrag abzutreten.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Partner gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung diesen Punkt bedacht hätten.

(3) Sofern nach dieser Vereinbarung für Erklärungen die Schriftform erforderlich ist, kann sie nur durch die elektronische Form im Sinne von § 126a BGB ersetzt werden.

Stand: 09.11.2009

 

Execution time (seconds): ~1.055275